Patienten

Es liegt die Zulassung für alle Kassen vor.

Dies bedeutet im Einzelnen, dass die Kosten für eine psychosomatische Sprechstunde von allen Kassen übernommen werden.

Sollte im Verlauf eine genehmigungspflichtige Psychotherapie indiziert sein, so werden nach Beantragung (und ggf. einem Gutachterverfahren) auch hier die Kosten in der Regel von allen Kassen übernommen. Doch bitte setzen Sie sich als privat Versicherter oder Beihilfeberechtigter vor Beginn einer Psychotherapie mit Ihrer Versicherung in Verbindung, um die Kostenübernahme konkret abzustimmen. Denn diese hängt von Ihrem individuellen Versicherungstarif und den darin vereinbarten Leistungen ab.
Falls Sie Ihre Psychotherapie selbst zahlen möchten, orientiert sich die Vergütung an der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Bei den Kosten für bestimmte Diagnose- und Behandlungsverfahren handelt es sich um Privat- oder Selbstzahlerleistungen.

Hierzu zählen:

  • Messung der Herzratenvariabilität
  • bestimmte Laborbestimmungen
  • komplementärmedizinisches Beratungsgespräch
  • ausführliches Beratungsgespräch zu Lebensstiländerungen
  • Behandlungen mit mikrobiologischen Präparaten und Nahrungsergänzungsmitteln
  • Ohrakupunktur
  • Klinische Hypnose

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen diese Kosten in aller Regel nicht. Die (teilweise) Kostenübernahme durch eine private Krankenkasse hängt von den vereinbarten Leistungen ab.
Falls Sie einen Antrag auf Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse stellen möchten, unterstütze ich Sie bei der Formulierung.
Selbst zu tragende Therapiekosten können ggf. steuerlich geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu an geeigneter Stelle.

Klienten & Unternehmen

Die Kosten von Beratungsleistungen richten sich nach dem speziellen Anliegen und werden im Allgemeinen nicht von den Kostenträgern des Gesundheitssystems übernommen. Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten jedoch steuerlich geltend gemacht werden. Bitte informieren Sie sich hierzu an geeigneter Stelle.